Für Erfinder
Das Arbeitnehmererfindergesetz – wem gehört eine Erfindung?
Für Wissenschaftler gilt in Deutschland, dass alle Erfindungen, die im Zusammenhang mit der Arbeit entstanden sind, dem Arbeitgeber zu melden sind (§ 5 ArbnErfG). In diesem Falle entscheidet die Hochschule, ob eine Erfindung in Anspruch genommen wird. Danach werden sämtliche weiteren Schritte durch die Hochschulverwaltung begleitet und finanziert. Alternativ kann die Erfindung an die Erfinder freigegeben werden, in diesem Falle kann eine Anmeldung aus eigenen Mitteln erfolgen.
Ablauf einer Schutzrechtsanmeldung
Nach der Meldung hat ihre Hochschule 4 Monate Zeit, die Erfindung in Anspruch zu nehmen. In dieser Zeit wird i.d.R. ein externer Dienstleister beauftragt, die Meldung auf die Kriterien nach dem Patentgesetz (Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit) zu überprüfen. Wir ergründen außerdem mit Ihnen gemeinsam die Aussichten auf wirtschaftliche Verwertung und beraten die Hochschule zur Schutzrechtsstrategie.
Förderung von Patentierung und Normung – WIPANO
Seit Januar 2016 ist das BMWI-Förderprogramm WIPANO – als Nachfolger des SIGNO-Programmes – gültig. Im Januar 2020 wurde WIPANO fortgesetzt.
WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen – fördert öffentliche Forschung und Unternehmen bei der Patentierung und Verwertung ihrer Ideen und unterstützt innovative (Forschungs-) Projekte für die Normung. Ziel des Förderprogramms ist nicht nur die Förderung des Entstehens von Innovationen, sondern auch deren rasche Verbreitung – durch Wissens- und Technologietransfer.
Im Patentbereich von WIPANO können Hochschulen und öffentliche Forschungseinrichtungen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Patentanmeldung und der Verwertung des Patents unterstützt werden.
Die aktuelle Richtlinie läuft vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2023. Grundsätzlich antragsberechtigt sind Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre, öffentlich grundfinanzierte Forschungseinrichtungen. Die Beantragung ist fortlaufend möglich, d. h. es gibt keine festen Stichtage.
Weitere Informationen zu WIPANO finden Sie unter folgenden Links: Zur Website
Für Hochschulen
In Forschung und Entwicklung werden jedes Jahr Milliardenbeträge investiert. Investitionen haben das Ziel, wirtschaftliche Werte zu schaffen. Wissenschaftler an Hochschulen und Universitäten engagieren sich neben der Lehre vor allem für ihre wissenschaftliche Forschung, schaffen neue Erkenntnisse und publizieren diese Ergebnisse. Universitäre Strukturen sind genau dafür geschaffen worden. Doch auf die Vermarktung dieser Forschungsergebnisse, die Ansprache von Unternehmen und den Vertrieb sind sie nicht ausgerichtet. Hier steckt erhebliches Potenzial, das für die Hochschulen, Universitäten und Professoren gehoben werden kann.
WIPANO unterstützt diesen Prozess von der Überprüfung der Idee bis hin zur Verwertung in 6 Leistungspaketen, die für Hochschulen wie folgt gefördert werden:
Leistungspaket 1: Beratung und Detailprüfung hinsichtlich Neuheit | € 500,00 |
Leistungspaket 2: Beratung und Detailprüfung hinsichtlich wirtschaftlicher Verwertung | € 500,00 |
Leistungspaket 3. (Strategie-) Beratung und Unterstützung bei der Schutzrechtsanmeldung | € 500,00 (pro Erstanmeldung) € 300,00 (eine Nachanmeldung pro Patentfamilie) |
Leistungspaket 4: Schutzrechtsanmeldungen (Amtsgebühren und Ausgaben für Patentanwält*innen) | 35% Anteilsfinanzierung |
Leistungspaket 5: Aktivitäten zur Verwertung pro Erstanmeldung (im 1. Jahr) | € 1.600 |
Leistungspaket 6: Portfolioverwaltung und weitere Verwertung pro Patentfamilie (2. – max. 10. Jahr) | € 400 |
Zusätzlich werden in einigen Bundesländern die Fördersummen durch weitere Innovationsförderungen, wie zum Beispiel sie sächsische Landestechnologieförderung, aufgestockt.
Für Unternehmen
Industrieunternehmen sind stets auf der Suche nach neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen, nach Ideen, Technologien und Verfahren. Sie sind auf die Vermarktung von Produkten ausgerichtet, denn ihre Existenz ist davon abhängig, ob sie neue Innovationen entwickeln, neue Markterfolge und damit immer wieder neue Gewinne erzielen oder nicht. Jedoch fehlt ihnen oft der Zugang zu Wissenschaftlern und wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen und ein Projektmanager, der neben dem Alltagsgeschäft die Zielerreichung der Projekte sicherstellt. Wir vermitteln den Kontakt zu Experten, aber bewerten auch ihre eigenen Erfindungen analog dem Prozess für Hochschulen.
Durch WIPANO Förderung erhalten Sie für jedes Leistungspaket einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent Ihrer Kosten, der nicht zurückgezahlt werden muss. LP1-3 und 5 muss dabei von einem qualifizierten, externen Dienstleister erbracht werden.
Leistungspaket 1: Beratung und Detailprüfung hinsichtlich Neuheit | € 800,00 |
Leistungspaket 2: Beratung und Detailprüfung hinsichtlich wirtschaftlicher Verwertung | € 800,00 |
Leistungspaket 3. (Strategie-) Beratung und Unterstützung bei der Schutzrechtsanmeldung | € 1.000,00 |
Leistungspaket 4: Schutzrechtsanmeldungen (Amtsgebühren und Ausgaben für Patentanwält*innen) | € 10.000,00 |
Leistungspaket 5: Aktivitäten zur Verwertung pro Erstanmeldung (im 1. Jahr) | € 4.000,00 |
Links
Patentdatenbanken und Ämter
- Patentdatenbank des Deutschen Patent- und Markenamtes:
https://depatisnet.dpma.de - Patentdatenbank des Europäischen Patentamtes:
https://worldwide.espacenet.com/ - Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
https://euipo.europa.eu/ - Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)
https://www.wipo.int/
Markendatenbanken
- Deutsche Markenrecherche:
http://register.dpma.de/ - CTM-Online auf
http://oami.europa.eu/CTMonline/
Gesetzestexte
- Schutz von Erfindungen, Marken und Designs
Patentgesetz (PatG)
Gebrauchsmustergesetz (GbrMG)
Designgesetz (DesignG)
Markengesetz (MarkenG)
- Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei Erfindungen und technischen Verbesserungsvorschlägen
Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG)
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Dr. rer. nat. Anke Weber
Innovationsmanagerin
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